Data Lakes und EU-DSGVO
Architektur und Elemente des Data Lake von Anfang an rechtssicher aufbauen
Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) stehen Unternehmen vor enormen Herausforderungen. Die EU-DSGVO schützt die Daten natürlicher Personen. Sie gilt demnach für Daten, die sich einer Person, deren Kennnummern oder Online-Kennungen zuweisen lassen.
Da es im Data Lake häufig zur Lagerung verschiedener Daten in unterschiedlichen Strukturen kommt oder es darum geht, Daten relativ unabhängig von den Strukturen und Mechanismen eines vorhandenen Data Warehouses zu extrahieren, ist hier beim Datenschutz besondere Vorsicht geboten. Die Architektur des Data Lakes und die einzelnen Lake-Bereiche sollten dafür von Anfang an nach den vorhandenen Datenschutzrichtlinien beleuchtet und entsprechende Vorgehensweisen festgelegt werden.
*Dieser Artikel erschien im Sonderdruck aus BI-SPEKTRUM
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